Der Bundesgerichtshof hat mit seinen letzten beiden Entscheidungen zu Patientenverfügungen für Unsicherheit gesorgt. In einem Beitrag analysieren die Rechtsanwälte Putz und Unger die Urteile und geben Hinweise für die Praxis. Einer davon: Die genaue Aufzählung einzelner bestimmter Krankheiten birgt die Gefahr, dass die Krankheit, für die die Patientenverfügung gelten soll, gerade nicht benannt ist. Der Ausweg: Ältere Patientenverfügungen aktualisieren. Außerdem weisen die Autoren darauf hin, dass es in vielen Fällen noch möglich ist, mit den Patienten zu sprechen. Dann erübrigt sich die Patientenverfügung ohnehin.
Wolfgang Putz
Patientenverfügungen überbewertet?
Die Ärztezeitung weist auf ein Symposium über Patientenverfügungen im klinischen Alltag hin. Am Universitätsklinikum in Heidelberg hat u.a. der Medizinrechtsexperte Wolfgang Putz aus München erläutert, warum Patientenverfügungen zwar gut seien, häufig aber überschätzt würden. So sei auch der mündlich erklärte Wille genauso wirksam wie eine schriftliche Vorausverfügung. Fehle beides, so reiche auch der mutmaßliche Wille aus. Wichtig sei vor allem, dass es einen Bevollmächtigten gebe, der sich für die Umsetzung des Patientenwillens einsetze.