Es kommt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht eben selten vor, dass Zahnprothesen verschwinden. Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Fall nunmehr einem Patienten, dessen Zahnprothese während eines Krankenhausaufenthaltes verloren gegangen war, ein Schmerzensgeld von 500 Euro zugesprochen (Urteil vom 23. Juni 2021, Az. 19 C 867/21). Ebenso wie den Ersatz der Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese. Das beklagte Krankenhaus sei im Rahmen des Behandlungsvertrages verpflichtet gewesen, die Zahnprothese ordnungsgemäß aufzubewahren. Außerdem hätte der Kläger nicht zunächst seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.
Zahnprothese
Klinik muss den Erben eine verlorene Zahnprothese nicht ersetzen
In einer Klinik ging die Zahnprothese eines Mannes verloren. Eine neue wurde nicht angefertigt. Die Erben des mittlerweile verstorbenen Mannes wollten den Zeitwert der Prothese ersetzt haben. Das Landgericht Osnabrück lehnte jedoch ab (Urteil vom 10.12.2018, Az. 7 O 1610/18). Begründung: Besteht mit einer Klinik ein Verwahrvertrag, dann muss diese zwar grundsätzlich dafür einstehen, wenn der Gegenstand verloren geht. Bei einer Zahnprothese geht es aber weniger um den materiellen Wert, sondern mehr um deren Nutzen. Vor allem das bessere Sprechen und Kauen. In diesen Fällen kann man aber Schadensersatz nur dann verlangen, wenn tatsächlich eine neue Prothese angegertigt wird. Auch der bei einem Unfall Verletzte könne nur dann Heilbehandlungskosten verlangen, wenn er sich tatsächlich behandeln lasse, so das Gericht. Nicht aber, wenn er eine Behandlung ablehne und nur „fiktiv“ solche Kosten geltend mache.