Die Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Und zwar dann, wenn vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden war – obwohl die Person nachweislich pflegebedürftig war und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatte. Von dieser Praxis hat sich die Kasse jetzt verabschiedet. Mehr lesen
zusätzliche Betreuungsleistungen
Lösung in Sicht: Kasse gibt Pflegedienst Auskunft über Versichertendaten
Für Pflegedienste ist es nicht ganz einfach, bei der Kasse Auskunft über das Budget ihrer Klienten im Rahmen von § 45b SGB XI zu erhalten (Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dies wird meistens unter dem Hinweis auf Datenschutzgründe abgelehnt. Wie nun auf dem Online-Portal von Häusliche Pflege berichtet wird, zeichnet sich in Thüringen mit der AOK PLUS eine Lösung ab. Ein Pflegedienst konnte folgendes erreichen: Wenn der Versicherte eine Vollmacht zur Datenweitergabe unterschreibt und der Pflegedienst diese an die Kasse weiterleitet, dann wird nunmehr Auskunft erteilt.