Eine Träger, der zu einhundert Prozent der Stadt Regensburg gehört, baut eine Pflegeeinrichtung (das Bürgerheim Kumpfmühl) und macht dabei Defizite. Deswegen wird er von der Stadt bezuschusst. Dagegen hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) geklagt. Dieser Verband vertritt private Träger und sieht eine Wettbewerbsverzerrung. Darf eine Kommune die eigenen Pflegeeinrichtungen bezuschussen? „Wenn Verluste in Millionenhöhe aus Steuermitteln finanziert werden, wirft das Fragen auf. Wir wollen vor Ort einen fairen Wettbewerb mit den gemeinnützigen und privaten Trägern“, erklärt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel in einer Pressemitteilung vom 25. April. Am gleichen Tag hatte die Stadt eine Presskonferenz veranstaltet und dabei erklärt, sie sehe in der Klage einen „Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“.
Zuschuss
Neuer Praxisleitfaden für ambulant betreute Wohngruppen
Das Bayerische Sozialministerium hat im Juli 2008 eine Förderrichtlinie beschlossen: Neue ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren sollen finanziell unterstützt werden. Ergänzend dazu legt das Ministerium nun eine neue Broschüre auf den Tisch. Mehr lesen