Bereits Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Leistungsabrechnung der Pflegeunternehmen gegenüber den Kassen komplett auf die digitale Form umgestellt werden soll. Allerdings greift diese Umstellung erst zum 1.1.2018. Der GKV-Spitzenverband wird die Details festlegen. Insbesondere soll eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden.
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Gesetzentwurf: Abrechnung in der Pflegeversicherung soll komplett digital erfolgen
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hin. Der Entwurf (pdf, 314 KB) wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet. Danach soll in der sozialen Pflegeversicherung die Abrechnung auf Papier komplett durch die vollelektronische Abrechnung ersetzt werden. Es ist geplant, das Ganze nach einer Vorbereitungsphase zum 1. Januar 2018 an den Start gehen zu lassen.