Die Urlaubszeit hat begonnen. Auch Privatpersonen, die ihre Angehörigen pflegen, bräuchten dringend einmal eine Auszeit. Aber sie sehen dazu keine Möglichkeit, weil sie von der Pflege unabkömmlich sind. Viele wissen gar nicht, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für die pflegerische Versorgung bezahlen muss (sogenannte Verhinderungspflege). Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Es muss aber mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dies und weitere Erläuterungen gibt die Verbraucherzentrale gut verständlich in einem aktuellen Beitrag. Mit vielen Tipps!