In einem Testament wurde der Nachbar des Erblassers als Erbe eingesetzt. Ein zweites Testament ging anonym bei Gericht ein. Darin wurden die Geschwister bedacht. Doch welches Testament war nun gültig? Im Prozess stellte sich heraus, dass die erste letztwillige Verfügung mit der linken Hand geschrieben worden war. Hintergrund: Der todkranke Erblasser hatte kurz vor der Niederschrift eine Lähmung am rechten Arm erlitten. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln entscheiden (Beschluss vom 3.8.2017, Az. 2 Wx 149/17): Auch ein mit der linken Hand geschriebenes handschriftliches Testament ist gültig. Den Geschwistern erschien das Niedergeschrieben jedoch etwas zu regelmäßig. Nach Ansicht der Richter gibt es aber Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand durchaus ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen können. Das zweite Testament stellte sich im Prozess als Fälschung heraus. Also erhielt der Nachbar vom Gericht den begehrten Erbschein.