Es geht – zugegeben – um einen Sonderfall: Ein Rentenbezieher ist verstorben. Die Rente wird dennoch für einen weiteren Monat überwiesen. Ein Unbekannter hebt nun die Rente an einem Bankautomaten vom Konto des Verstorbenen ab.
Das Bundessozialgericht sagt: Die überzahlte Rente muss nicht von der Bank zurückerstattet werden. Allerdings galt dies nur aus zwei Gründen:
- Das Konto wies kein Guthaben mehr auf und
- über den der Rentenleistung entsprechenden Betrag war anderweitig von einem Unbekannten verfügt worden.
Die Rentenanstalt kann allerdings versuchen, über die Erben herauszufinden, wer das Geld abgehoben hat.
Referenz: Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.4.2008, Az. B 5a/4 R 79/06 R