Urteil: Nach Tod bezahlte Rente muss nicht zurückbezahlt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEs geht – zugegeben – um einen Sonderfall: Ein Rentenbezieher ist verstorben. Die Rente wird dennoch für einen weiteren Monat überwiesen. Ein Unbekannter hebt nun die Rente an einem Bankautomaten vom Konto des Verstorbenen ab.



Das Bundessozialgericht sagt: Die überzahlte Rente muss nicht von der Bank zurückerstattet werden. Allerdings galt dies nur aus zwei Gründen:

  • Das Konto wies kein Guthaben mehr auf und
  • über den der Rentenleistung entsprechenden Betrag war anderweitig von einem Unbekannten verfügt worden.

Die Rentenanstalt kann allerdings versuchen, über die Erben herauszufinden, wer das Geld abgehoben hat.

Referenz: Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.4.2008, Az. B 5a/4 R 79/06 R

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