Für das Arbeitsverhältnis einer Pflegehelferin sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Caritas (AVR Caritas) anwendbar. Danach würde die Mitarbeiterin eine monatliche Geriatriezulage in Höhe von 46,02 Euro erhalten. Und zwar dann, wenn sie Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Stationen bzw. Abteilungen ausübt. Das Arbeitsgericht Würzburg hat den Arbeitgeber in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (pdf, 0,5 MB) (Az. 10 Ca 28/16) zur Zahlung verurteilt. Der Arbeitgeber wandte unter anderem zwar ein, dass es nicht sein könne, dass mittlerweile fast alle Mitarbeiter die Zulage erhalten müssten, da auch die altersbedingten Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen vom Ausnahme- zum Regelfall geworden seien. Das Gericht hält aber dagegen, dass die Geriatriezulage eine Erschwerniszulage sei, deren Zweck noch immer erfüllt würde.