Die Klägerin ist bei einer Pflegeeinrichtung der Caritas als Pflegehilfskraft beschäftigt. Ihr Arbeitgeber wollte jedoch nicht die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Caritas vorgesehene Geriatriezulage zahlen. Diese fällt bei „Kranken in geriatrischen Abteilungen bzw. Stationen oder pflegebedürften Personen in Einrichtungen der Altenhilfe“ an. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Arbeitsgericht Würzburg den Arbeitgeber jedoch zur Zahlung verurteilt (Urteil vom 21.6.2016, Az. 10 Ca 28/16). In dem Wohnbereich, für die den die Hilfskraft zuständig war, litten alle 47 Bewohner mindestens an einer, meist sogar an mehreren Krankheiten. Außerdem hatte die Klägerin bei all diesen Pflegebedürftigen krankenpflegerische Leistungen erbracht. Dass die Geriatriezulage wegen zunehmend multimorbider Pflegebedürftiger womöglich mittlerweile zum Normalfall geworden sei, sei unerheblich, so das Gericht.