Urteil: Pflegekasse haftet für Beratungsfehler eines Krankenhauses

Krankenhäuser müssen Patienten im Rahmen des Entlassmanagements auf eine möglicherweise eintretende Pflegebedürftigkeit hinweisen. Ebenso auf Leistungen wie Pflegegeld. Wenn Krankenhäuser diese Informations- oder Beratungspflicht verletzen, dann haftet die Pflegekasse (!) dafür. Der Fehler des Krankenhauses wird also der Pflegekasse zugerechnet. Patienten können dann von der Kasse verlangen, so gestellt zu werden, als wenn sie richtig beraten worden wären (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch). Patienten erhalten dann rückwirkend Leistungen. In dem zugrundliegenden Fall musste Pflegegeld ab Juli 2013 bezahlt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 2021 (Az. B 3 P 5/19 R). Mehr Infos gibt es im Terminsbericht des Bundessozialgerichts.

Ein Gedanke zu „Urteil: Pflegekasse haftet für Beratungsfehler eines Krankenhauses

  • 13. Juli 2022 um 14:56 Uhr
    Permalink

    Wie verhält es sich bei identischem Fall – jedoch als Privatpatient?
    Ist hier statt der Pflegekasse die Private Pflegeversicherung in der Pflicht? Denn SGB XI bzw §7 SGB XI bezieht sich auf die Soziale Pflegeversicherung.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert