Nein! Das meint jedenfalls eine Frankfurter Arbeitsrichterin in einem Kündigungsschutzprozess. Der Mitarbeiterin war außerordentlich und fristlos gekündigt worden, weil sie in E-Mails den neuen Abteilungsleiter als „Arsch“ bezeichnet hatte. Die Mails gingen an den Vorgänger und waren ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet. Mitarbeiter fanden die Mails jedoch zufällig. Der Kollegin wurde daraufhin fristlos gekündigt. In dem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Frankfurt wies die Richterin jedoch darauf hin: Es kommt nur eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung in Frage. Die Mitarbeiterin hatte nämlich den neuen Vorgesetzten nicht im strafrechtlichen Sinn beleidigt. Die Arbeitnehmerin hat höchstens eine Verächtlichmachung begangen. Die Parteien einigten sich daraufhin auf eine Lohnnachzahlung und eine Abfindung.