Seit Anfang 2012 haben gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten extra Leistungen über die Regelversorgung hinaus anzubieten. Sie können seitdem auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten. Eine Voraussetzung muss jedoch immer erfüllt sein: Der Arzt muss das Arzneimittel auf einem sogenannten „grünen“ oder Privatrezept verordnen. Das Rezept und die Rechnung aus der Apotheke muss der Versicherte dann bei seiner Krankenkasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Der Apothekenverband Rheinland-Pfalz hat eine Liste veröffentlicht, die vierteljährlich aktualisiert wird. Die Übersicht gibt Auskunft, welche Kassen welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel erstattet.