Bei Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim versorgt werden, stellen sich die Krankenkassen immer wieder einmal quer, wenn sie die Kosten für die Unterbringung in einem Hospiz übernehmen sollen. So ging es auch einer 76-jährigen Frau, die unter Amyotropher Lateralsklerose (Erkrankung des zentralen und peripheren Nervensystems) litt. Ihr Gesundheitszustand hatte sich rapide verschlechtert. Angeblich sei aber eine angemessene Versorgung in dem Pflegeheim ausreichend. Wie der Nachrichtendienst kobinet berichtet, hat die Kasse vor dem Sozialgericht Berlin den Anspruch im Rahmen eines Eilverfahrens schließlich dann doch anerkannt und die Kosten für das Hospiz übernommen (Az. S 208 KR 4308/15 ER).