Im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) fehlt für das Sozialhilferecht eine Regelung, durch die ab dem 1.1.2017 für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sichergestellt ist. Damit würde für 80.000 Heimbewohner, die zukünftig den Pflegegrad 1, also bislang noch Pflegestufe 0 haben, die Sozialhilfe gestrichen. Betroffen wären ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin und fordert den Gesetzgeber auf, dies zu ändern.