Wohn- und Betreuungsverträge sind nicht immer ganz leicht zu verstehen. Insbesondere wenn es um die Aufteilung des Entgelts in dessen Bestandteile geht. Und darum, was der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss und was die Kasse. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall aus Berlin entschieden, dass eine Einrichtung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege alles richtig gemacht hatte (Urteil vom 7.2.2019, Az. III ZR 38/18). Deswegen wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung des Entgelts verurteilt. Entscheidend: Der Verbraucher konnte erkennen, was „auf ihn zukommt“.