Zu spät wegen Schneechaos: Drohen Lohnkürzung, Abmahnung, Nacharbeit?

Für manche Pflegekraft wurde das Schneechaos dieser Tage zu einer ziemlichen Hürde. Entweder man kommt zu spät zur Arbeit. Oder vielleicht gar nicht. Höhere Gewalt, denkt sich vielleicht mancher. Und ist überrascht, wenn er eine Abmahnung kassiert. Oder gar der Lohn gekürzt wird. Zu Recht?



Grundsätzlich trägt ein Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko. Wenn auf dem Weg zur Arbeit etwas schief geht, dann muss er dafür einstehen. Der Arbeitnehmer muss also alles dafür tun, dass er trotz Glatteis oder Schnee pünktlich zur Arbeit kommt. So muss er zum Beispiel bei verschneiten Straßen einplanen, früher loszufahren. Das gilt selbst dann, wenn er durch einen umgestürzten Baum an der Weiterfahrt erst einmal gehindert wird.

Allerdings sind die rechtlichen Konsequenzen nicht in jedem Fall gleich. Vor allem, wenn es um Lohnkürzungen oder Abmahnungen geht.

Darf der Arbeitgeber den Lohn kürzen?

Kommt der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit, dann gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Einzige Ausnahme: Es liegt ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund vor. Also beispielsweise Krankheit.

Selbst also, wenn ein umgestürzter Baum den Weg zur Arbeit versperrt hat, kann der Arbeitgeber die Lohntüte zulassen.

Darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen?

Etwas anders sieht das mit einer Abmahnung aus. Hier kommt es tatsächlich darauf an, ob der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt hat. Ist er rechtzeitig losgefahren, dann muss er nicht mit einer Abmahnung rechnen. Schon gar nicht, wenn unvorhergesehen ein Baum den Weg versperrt.

Hinzukommt, dass eine Abmahnung ohnehin nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer mehrfach hintereinander zu spät kommt. Womöglich noch mit der immer wieder gleichen Begründung, dass die winterlichen Schneeverhältnissen daran schuld seien.

Muss man die verpasste Arbeitszeit nacharbeiten?

Noch am gleichen Tag die ausgefallene Arbeitszeit nachzuarbeiten, muss ein Arbeitnehmer nicht. Immerhin hat er seinen Tag entsprechend der Arbeitszeit verplant. An einem anderen Tag ist das aber durchaus möglich.

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